Finanzielle Unterstützung beim Kauf von Anteilscheinen bei Liegenschaften in Basel-Stadt
Statt einer Mietkaution zahlt man neben der Miete an die Wohngenossenschaft einmalig vor Einzug das sogenannte Anteilscheinkapital. Der Betrag liegt meist in der Höhe von 3 Monatsmietzinsen, bei Neubauten aber oft auch mehr. Das Anteilschein- oder Genossenschaftskapital ist das Eigenkapital der Wohnbaugenossenschaft und wird zurückbezahlt, wenn man wieder auszieht. Allerdings können Forderungen gegenüber dem ausscheidenden Mitglied/Mieter abgezogen werden.
Die Stiftung Wohnraum Basel bietet seit Anfang September 2024 finanzielle Unterstützung beim Kauf von Genossenschafts-Anteilsscheinen an. Mit dem sogenannten «Genossenschaftsanteilfonds» gemäss Wohnstiftungsgesetz, WSG (§2 Absatz 3) unterstützt die Stiftung Personen, die eine Genossenschaftswohnung in Basel mieten möchten, sich die Anteilscheine aber nicht leisten können. Durch die Vergabe solcher Darlehen soll finanzschwachen Haushalten ein erleichterter Einstieg in das genossenschaftliche Wohnen ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtliche Stiftung wurde im 2021 gegründet als Massnahme auf die im 2018 vom Stimmvolk angenommene kantonale Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen».
Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens ist ein Anspruch auf Prämienverbilligungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) oder der Bezug von Sozialhilfe. Es können sowohl Darlehen über den gesamten Betrag der Anteilscheine als auch nur über einen Teilbetrag gewährt werden. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Stiftung Edith Maryon.
Weitere Informationen zum Beantragen eines Darlehens aus dem Genossenschaftsanteilfonds finden Sie auf der Webseite: www.wohnraum-basel.ch/fonds