Am 1.1.2024 tritt das neue WBFG in Kraft!

Finanzierungshilfen für gemeinnützige Wohnbauträger in BL

Beratungen und Projektentwicklungsdarlehen

Mit 74,67 Prozent wurde am 9.2.2014 eine Verfassungsänderung zur «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» vom Stimmvolk angenommen. Die Umsetzung liess lange auf sich warten. Am 30.03.2023 erfolgte mit unserer Unterstützung die langersehnte Einigung. Mittlerweile ist auch die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen. Somit tritt das Gesetz über die Wohnbauförderung (WBFG) per 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Finanzierung wird über den «Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus» abgewickelt, dessen Kapital per Ende 2021 bei 40 Millionen Franken lag. Den drei Förderbereichen (selbstgenutztes Wohneigentum, altersgerechtes Wohnen und gemeinnütziger Wohnungsbau) steht jeweils der gleiche Betrag (13,3 Millionen Franken) zur Verfügung. Während bei den ersten zwei Massnahmen die Mittel voraussichtlich nach 8 bzw. 13 Jahren verpufft sind, ist davon auszugehen, dass der Anteil für gemeinnützige Wohnbauträger mehrheitlich im Kreislauf bleibt und über viele Jahrzehnte neuer nachhaltig günstiger Mietwohnraum geschaffen werden kann.

Für in BL liegende Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger gibt es dann neu Beratungen und verbürgte Darlehen für Projektentwicklungen, auch Baurechte auf kantonseigenen Grundstücke werden an Genossenschaften ausgeschrieben und können gegen eine Reduktion des Baurechtszinses mit wohnpolitischen Auflagen verbunden werden. Details werden aktuell ausgearbeitet.

Baselbieter Energiepaket

Details zum kantonalen Förderprogramm für Energieeffiziens und erneuerbare Energie im Gebäudebereich finden Sie hier.

Geschichte der Wohnbauförderung BL

Der Kanton Basel-Landschaft unterstützte von 2011-2020 Wohnbaugenossenschaften und andere Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus bei der Erstellung von Neubauten und der Sanierung von bestehenden Gebäuden. Die einmaligen, nicht rückzahlbaren Beiträge pro Wohnung waren an gute Energiestandards geknüpft. Die Verordnung über Energie-Förderungsbeiträge an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus vom 10. Mai 2011 (SGS 842.15) wurde per 1. Mai 2020 aufgehoben.

Im Kanton Basel-Landschaft wird der gemeinnützige Wohnungsbau stärker gefördert. Aktuell dazu ein Interivew im Magazin Wohnen mit Jörg Vitelli und Monika Willin.