Veränderungen in der Bevölkerungszusammensetzung
Unsere immer älter werdende Bevölkerung wohnt auch in Wohngenossenschaften. Besonders haben einige eigens gegründete Wohngenossenschaften Siedlungen für das Wohnen im Alter erstellt. Einige davon haben Pionierarbeit geleistet, wovon nun die anderen profitieren können. Für bestehende Genossenschaften ist das würdige Wohnen für die älteren Genossenschafterinnen und Genossenschafter eine Herausforderung. Sich Gedanken und ein Konzept zu erarbeiten, ist ein Gebot der Zeit.
Bauliche Vorkehrungen
In Zusammenhang mit Renovationen kann man gut darüber nachdenken, ob Massnahmen für altersgerechtes Wohnen getroffen werden können. Reicht man ein Baugesuch ein, dann sind die behindertengerechten Vorgaben im Baugesetz massgebend. Bei Neubauten ist behindertengerechtes Bauen die Norm.
Altersgerechte Umbauten von Wohnraum (Basel-Landschaft)
Die Förderung des altersgerechten Wohnen ist Teil der Umsetzung des Gesetzes über die Wohnbauförderung (WBFG BL), welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus für Siedlungen mit maximal 8 Mieteinheiten für altersgerechte Umbaumassnahmen eine Unterstütztung beantragen.
> Broschüre "Altesgerechte Umbauten von Wohnraum"
> Medienmitteilung
> Weitere Informationen
Das Soziale
Eine andere wichtige Komponente, damit die Bewohnerinnen und Bewohner lange in der Genossenschaft wohnen können, ist die Nachbarschaft. Vielfach bedarf es nur kleiner nachbarschaftlicher Hilfe, um das Leben weniger beschwerlich zu machen. Sie fördern den Kontakt und das Zusammenleben im gleichen Treppenhaus.
Beispiele von Wohngenossenschaften für das Wohnen im Alter
Pestalozzi Muttenz, WG Rynach, Wohnen an der Lüssel, WG Ribi in Ormalingen