Fusion WG Neumatten und WBG Bottmingen zu Gewona Nord-West
Die Generalversammlung der Gewona Nord-West, die am 6.5.2024 im Burggartenschulhaus Bottmingen stattfand, war sehr gut besucht. Die Gemeinde unterstützte den Anlass grosszügig, sogar mit musikalischer Untermalung des Chores. Im Zentrum des feierlichen Anlasses standen zwei Fusionen, welche beide fast ohne Gegenstimmen angenommen wurden.
Nach einer Vorbereitungszeit von 2 Jahren haben im Mai 2024 im Abstand von wenigen Tagen die drei Genossenschaften an ihren Generalversammlungen der Fusion zugestimmt. Anwesend war jeweils ein Notar. Bereits im 2023 fand an allen 3 Orten die Konsultativabstimmung statt, danach wurde der Ablauf gemeinsam vorbereitet und der Fusionsvertrag und -bericht erstellt. Die Einträge im Handelsregister wurden nun getätigt.
Die Wohnbaugenossenschaft Bottmingen wurde im Frühjahr 1945, also am Ende des Zweiten Weltkriegs, gegründet. Die Genossenschaft hatte seit der Gründung engagierte, langjährige Präsidenten und Vorstandsmitglieder. Doch die Zeiten ändern sich. Wie bei vielen anderen Kleingenossenschaften war es schwierig, die Vakanzen aus den eigenen Reihen zu besetzen. Auf der Suche nach einer Lösung kam der Kontakt mit der GEWONA NORD-WEST zustande, denn die WBG Bottmingen hatte Kenntnis von der erfolgreichen Fusion der SOWOBIN mit der GEWONA NORD-WEST. Während zweier Übergangsjahre half ein Vorstandsmitglied aus dem Gewona-Vorstand aus.
Die Wohngenossenschaft Neumatten ist 1963 in der Zeit des Wirtschaftsbooms gegründet worden. Es besteht ein Baurechtsvertrag mit der Gemeinde. Nach Turbulenzen übernahm ein Gemeinderat das Präsidium, jedoch wollte dieser nach 8 Jahren nun zurücktreten und es fand sich keine Nachfolge. An einem Treffen der Bottminger Genossenschaften wurde ein Zusammenschluss diskutiert, aber alle hatten ja mit der gleichen Nachfolgeproblematik zu kämpfen.
Durch die Fusion bleibt der preisgünstige genossenschaftliche Mietwohnraum weiterhin erhalten, die Liegenschaften werden nur unter einem neuen Namen verwaltet, für die Mieter ändert sich kaum etwas. Die Selbstbestimmung in den Liegenschaften bleibt erhalten. Wer sich engagieren möchte, kann sich weiter engagieren.