Birsfelden: Gemeindeversammlung beschliesst 50%-Quote

20.12.2019

Die Gemeindeversammlung hat am 16. Dezember 2019 mit Grossen Mehr das "Reglement zur Förderung eines vielfältigen und preisgünstigen Wohnungsbaus bei Sondernutzungsplanungen" beschlossen. Auf gemeindeeigenen Grundstücken soll 50% genossenschaftlicher Wohnungsbau erstellt werden.

Die Gemeindeversammlung hat am 16. Dezember 2019 mit Grossen Mehr das "Reglement zur Förderung eines vielfältigen und preisgünstigen Wohnungsbaus bei Sondernutzungsplanungen" beschlossen.

Darin wird festgehalten, dass bei Sondernutzungplänen (in Basel-Stadt Bebauungsplan genannt) auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören, mindestens 50% des neu erstellten Wohnungsangebots (Anzahl Wohnungen) durch gemeinnützige Bauträgerschaften realisiert wird.

Bei Sondernutzungsvorhaben auf privaten Parzellen soll mindestens 20% des Wohnungsangebots bei der Anfangsmiete oder dem Kaufpreis unter dem Medianwert für Mieten oder Kaufpreise bei Neubauwohnungen in Birsfelden liegen.

Dieses Reglement ist wegweisend und hat hoffentlich Strahlkraft auf andere Gemeinden in unserer Region. Der Boden als nicht vermehrbares Gut wird immer knapper und treibt die Preise hoch. Mit den Quoten wird sichergestellt, dass bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Interessant ist es auch, dass nicht nur die Gemeinde sondern auch private Grundbesitzer in die Pflicht genommen werden.

> Artikel in der Basler Zeitung