News
27.03.2025
Ausschreibung Betriebskonzept für das Alte Zollhaus
Das Alte Zollhaus soll für eine breite Quartierbevölkerung belebt werden. Für die Umsetzung wird eine Betriebsorganisation mit einem überzeugenden Projektvorschlag gesucht.
Die Ausschreibung startet am 3. März 2025 und Interessenti:nnen müssen Ihre Unterlagen bis zum 11. Mai 2025 abgeben.
Eckdaten
Mietgegenstand:
• Räumlichkeiten im Erdgeschoss (Zollhaus/Waschhaus)
• Untergeschoss im ausgebauten Zustand
• 1. Obergeschoss: Mehrzweckraum in Miete nutzbar
• Terrasse vorne und Garten hinten
• Mietinventar und Mobiliar
Konditionen:
• Vertragsbeginn: Sommer / Herbst 2025
• Vertragsdauer: 5 Jahre, mit Option auf weitere 5 Jahre
• Anfangsmiete pro Monat: Bruttomiete CHF 1’000 / Monat,
Nettomiete CHF 500 und CHF 500 Akonto HK / NK (wobei die HK / NK
z.B. bei Übernahme Gartenarbeiten reduzierbar sind)
Nettomiete indexiert.
Alle Details, wie Grundrisse, Kontakt, Besichtigung usw. in der Ausschreibung:
> Altes Zollhaus, Ausschreibung Betriebskonzept
Einreichung der Eingabe per Email bis 11. Mai 2025 an Thomas Gander von Krafft Solutions: tgander@krafftgruppe.ch.
Besichtigungstermine sind möglich. Für Rückfragen zur Ausschreibung steht Ihnen Thomas Gander von Krafft Solutions zur Verfügung.
27.02.2025
Open Call Ideenwettbewerb Zukunft Wohngenossenschaften Basel
Zum 100-Jahre-Jubiläum der «wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz» wird ein Denkraum zur Zukunft des genossenschaftlichen Wohnens eröffnet. Ein Ideenwettbewerb erforscht spekulative Strategien und erprobt sie an drei Beispielgenossenschaften.
Im Rahmen eines Ideenwettbewerbs geht es darum, einen kollektiven Denkraum zu eröffnen, in dem unter den aktuellen Herausforderungen exemplarische Fragestellungen zum künftigen Wohnen und Zusammenleben reflektiert werden und und diese als fragmentarisch vertiefte Vorschläge anhand dreier auserkorener Genossenschaften zu erproben.
Am Beispiel dieser drei Genossenschaften sollen spekulative Zukunftsstrategien zur baulichen, sozialräumlichen und partizipativen Weiterentwicklung der jeweiligen Liegenschaften formuliert werden. Wichtig ist dabei der Fokus auf einen ganzheitlichen Ansatz, der die Geschichte der bestehenden Genossenschaft zukunftsfähig weiterspinnt. Die vorgeschlagenen Entwürfe sollen dabei möglichst exemplarischen Charakter haben, damit sie bestenfalls auch für andere Genossenschaften zur Inspiration und Weiterentwicklung dienen. Gesucht sind also exemplarische Lösungsansätze, die im Idealfall «Vorbildcharakter» haben. Der Wohnschutz ist dabei vorgegeben: Die Mieter:innen bleiben in ihren Wohnungen und die bestehende Bausubstanz ist möglichst zu erhalten und aufzuwerten.
Open Call
Im Rahmen eines öffentlich ausgeschrieben, anonymen Open Calls werden sechs Teams gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Architekt:innen und Planende, wobei auch Arbeitsgemeinschaften oder interdisziplinäre Teams erwünscht sind. Die Bewerbung umfasst:
1 x A3 (quer) mit Thesen, Konzeptideen, Gedanken, Zeichnungen und Bildern zur Aufgabenstellung.
Form und Inhalt sind frei.
Das A3 im Querformat ist bis Mittwoch, 5. April 2025 um 18:00 als PDF per Mail an lukas.gruntz@gewona.ch einzusenden. Der Open Call erfolgt anonym. Auf dem A3 dürfen sich keinerlei Hinweise auf das eingebende Team finden. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
Das Beurteilungsgremium wählt Mitte April die am Ideenwettbewerb teilnehmenden sechs Teams aus. Diese werden danach postwendend informiert.
19.02.2025
Umnutzung Felix Platter-Spital gewinnt den ersten Preis der Wüstenrot Stiftung
Der Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung wurde 2024 zum vierzehnten Mal ausgelobt, mit dem Fokus auf die Schaffung von Wohnraum durch das Füllen von "Lücken" in Städten und Dörfern. Zwei der neun ausgezeichneten Projekte stammen aus der Nordwestschweiz, darunter das preisgekrönte Projekt «Umnutzung Felix Platter-Spital», das ein ehemaliges Krankenhausgebäude in ein nachhaltiges Wohnhaus mit 134 Wohnungen umwandelt. Die Buchpublikation zur Umnutzung bietet einen umfassenden Einblick in die Transformation des Areals und wurde mit dem internationalen ICMA-Designpreis ausgezeichnet.
Der Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung ist ein im 1994 gegründeter Architekturwettbewerb, der im 2024 zum vierzehnten Mal ausgelobt wurde. Sein Alleinstellungsmerkmal ist das jeweils neu festgelegte Wettbewerbsthema zu aktuellen Bauaufgaben unserer Gesellschaft. Die zentrale Herausforderung, die der Gestaltungspreis 2024 adressierte, lautete: Lücken füllen – Wohnraum schaffen.
Es wurden zukunftsfähige Lösungen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz gesucht, die aufzeigen, wie es gelingen kann, Wohnraum zu schaffen und dabei gleichzeitig sparsam mit dem Boden umzugehen, indem «Lücken» in Städten und Dörfern mit zukunftsfähigen architektonischen Konzepten gefüllt und gestaltet werden. Wir sind stolz, dass 2 von 9 ausgezeichneten Projekten an Wohngenossenschaften in der Schweiz, ja gar der Nordwestschweiz, gingen. Am 28. Januar 2025 erfolgte die Preisverleihung im Hospitalhof Stuttgart.
Das Projekt «Umnutzung Felix Platter-Spital» wurde aus 280 eingereichten Projekten ausgewählt und erhielt zusammen mit einem gleichwertigen Projekt aus Hohenems (Österreich) den ersten Preis. Wir gratulieren. Das ehemalige Krankenhausgebäude aus den 1960er-Jahren wurde in ein Wohnhaus mit 134 individuell gestalteten Wohnungen umgewandelt. Es setzt ein Zeichen für nachhaltige Architektur, indem es bestehende Bausubstanz erhält, anstatt sie abzureissen. Dadurch konnten 1250 Lkw-Fahrten und erhebliche CO2-Emissionen eingespart werden. Die Buchpublikation zum Westfeld bietet auf 136 reich bebilderten Seiten einen umfassenden Einblick in die Transformation vom Spitalareal zum lebendigen Stadtquartier und dokumentiert das Leben auf dem Areal. Für ihr herausragendes Design wurde sie mit dem internationalen ICMA-Designpreis ausgezeichnet. 2025 feiert die Genossenschaft zudem ihr zehnjähriges Bestehen
17.02.2025
Reduktion der Mehrwertabgabe für gemeinnützige Wohnbauträger
Als Teil des Gegenvorschlages zu "Basel baut Zukunft" tritt am 17.2.2025 ein reduzierter Mehrwertabgabesatz für die Erstellung von gemeinnützigem Wohnraum in Kraft.
22.01.2025
Jetzt bewerben! Baurechtsareal in Duggingen
Die Einwohnergemeinde Duggingen bietet eine einzigartige Gelegenheit für gemeinnützige Wohnbauträger: 4'000 m² Bauland im Baurecht zu fairen Bedingungen, ideal für die Realisierung eines zukunftsweisenden Wohnprojekts. Auf Wunsch der Bevölkerung soll auf dem Areal Hofaggerbüne genossenschaftliches Wohnen möglich werden. Gemeinsam mit Vertretern des Regionalverbandes wurde der Baurechtsvertrag ausgearbeitet.
Attraktiver Standort mit bester Anbindung
Das Grundstück liegt am Rande des historischen Dorfkerns von Duggingen und überzeugt mit einer unverbaubaren Aussicht auf das Birstal, einer sonnigen, ruhigen Lage und unmittelbarer Nähe zur Natur. Die S-Bahn-Station Duggingen ist nur 100 Meter entfernt und bietet eine halbstündliche Verbindung nach Basel SBB und Laufen.
Quartierplan mit Potenzial
Der rechtskräftige Quartierplan ermöglicht die Errichtung von drei Gebäuden mit insgesamt rund 38 Wohnungen. Vorgesehen sind eine unterirdische Einstellhalle sowie eine attraktive Fussgängerverbindung zum Bahnhof. Die Gebäude sollen dreigeschossig mit zusätzlichem Attikageschoss realisiert werden und hohe ökologische und architektonische Standards erfüllen.
Wohnraum für alle Generationen
Das Wohnkonzept soll ein vielfältiges Angebot schaffen, das besonders den Bedürfnissen älterer Menschen und junger Dorfbewohner gerecht wird, insbesondere Personen mit Bezug zu Duggingen. Gleichzeitig sind innovative Konzepte und kreative Ansätze herzlich willkommen.
Warum Duggingen?
Duggingen verbindet ländlichen Charme mit Nähe zu urbanen Zentren. Die Gemeinde bietet eine lebendige Dorfgemeinschaft, Nachbarschaftshilfe, ein aktives Vereinsleben und eine hohe Lebensqualität. Mit dem bereits genehmigten Quartierplan lässt sich das Projekt unkompliziert und zeitnah umsetzen.
Jetzt bewerben!
Interessierte Wohnbauträger finden die Ausschreibungsunterlagen unter www.duggingen.ch/leben-und-wirtschaft/laufende-projekte. Den Fragebogen können Sie auch als Word-Dokument bei Herrn Oliver Standke (oliver.standke@duggingen.ch) beziehen.
Bitte senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung bis zum 3. April 2025, 17.00 Uhr an das Kompetenzzentrum Bau Laufentaler Gemeinden, Kirchstrasse 17, 4202 Duggingen.
Schriftliche Fragen können bis zum 14. Februar 2025 an info@glaser-saxer-keller.ch eingereicht werden, die Antworten werden spätestens 14 Tage nach dem Einreichungsdatum auf der Webseite der Gemeinde Duggingen hochgeladen.
Die Einwohnergemeinde Duggingen freut sich auf Ihre Ideen und darauf, zusammen mit Ihnen zukunftsfähigen Wohnraum zu schaffen!
09.01.2025
Es geht los! Das neue Quartier Hardstrasse in Birsfelden
Vom Freitag, 31. Januar bis Montag, 3. Februar 2025 hat die Bevölkerung die Gelegenheit, sich vor Ort ein Bild der Planungen zum neuen Quartier Hardstrasse zu machen. Die Ausstellung ist im Projektraum an der Hardstrasse 25 in Birsfelden. Für Erläuterungen zu den einzelnen Planungen werden Mitarbeitende der Abteilung Stadtentwicklung & Natur vor Ort sein, am Samstag zudem auch Vertreterinnen und Vertreter der Baurechtnehmer sowie der Projektverfasser.
Ausstellung
Gemeinsam mit den drei Baurechtnehmern möchte die Gemeinde der Bevölkerung die nun geplanten Um- und Neubauten im Rahmen einer Ausstellung vorstellen.
Öffnungszeiten:
Freitag, 31. Januar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Samstag, 1. Februar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr
Montag, 3. Februar 2025, 9.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 20.00 Uhr
Die Ausstellung findet im Projektraum an der Hardstrasse 25 in Birsfelden statt.
Die Ausstellung steht allen Interessierten offen. Für Erläuterungen zu den einzelnen Planungen werden Mitarbeitende der Abteilung Stadtentwicklung & Natur vor Ort sein, am Samstag zudem auch Vertreterinnen und Vertreter der Baurechtnehmer sowie der Projektverfasser.
Hintergrundinformationen
Im September 2023, vor nicht einmal eineinhalb Jahren, hat die Gemeindeversammlung mit dem Beschluss der Quartierplanung Hardstrasse den Weg für ein genossenschaftlich geprägtes neues Wohnquartier an der Hard- und Lärchengartenstrasse frei gemacht.
Im Juni 2024 hiess die Gemeindeversammlung die Vergabe der Baurechte an die Wohnstadt Bau- und Verwaltungsgenossenschaft, die Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel (EBG) sowie die Wohnbaugenossenschaft Hagnau gut. Drei Monate später traf der Genehmigungsbeschluss des Regierungsrats ein.
Parallel zum Genehmigungsverfahren haben sich die Baurechtnehmer in sogenannten Varianzverfahren auf die Suche nach Architekten und Planern begeben, mit denen sie ihre Bauvorhaben verwirklichen wollen. Die Wahl des Verfahrens hatte die Gemeinde dabei den Baurechtnehmern überlassen.
Die EBG und die Wohnstadt luden fünf bzw. sechs Büros zur Erarbeitung und Präsentation ihrer Projektideen ein. Im November konnten beide Verfahren mit der Wahl des jeweiligen Favoriten zum Abschluss gebracht werden. Die EBG beabsichtigt, das Projekt "Birshölzli" eines Teams unter der Leitung von Clauss Kahl Merz Atelier zu realisieren. Bei der Wohnstadt fiel die Wahl auf den Projektvorschlag "Design to Assembly" unter der Federführung von Jaeger Koechlin Architekten.
Die Wohngenossenschaft Hagnau wählte den Weg des kooperativen Workshopverfahrens, bei dem über mehrere Sitzungen die Ideen und Entwürfe des Ateliers Atlas Architektur sowie Nussbaumer Trüssel Architekten diskutiert und weiterentwickelt wurden. Seit Anfang Dezember liegt auch für dieses Projekt eine Bestvariante vor.
Für den Umbau des Gebäudes Hardstrasse 25 bzw. 25a wurde auf die Durchführung eines Varianzverfahrens verzichtet. Hier beauftragte die Wohnstadt als Baurechtnehmerin das Büro Salewski Nater Kretz mit der Vertiefung des bereits vor der Quartierplanung ausgearbeiteten Richtprojekts.
27.11.2024
Die Förderung von Wohnbaugenossenschaften lässt in Basel-Landschaft auf sich warten
Seit Januar 2024 ist im Kanton Basel-Landschaft ein neues Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, welches auch Massnahmen zur Förderung von Wohngenossenschaften vorsieht. Es beinhaltet verbürgte Darlehen für Projektentwicklungen oder Beiträge an Beratungen. Über die Leistungsvereinbarungen für diese beiden Instrumente konnte man sich schnell einigen. Trotzdem lässt die Umsetzung weiter auf sich warten.
Der Haken liegt im Kleingedruckten
Denn als drittes Instrument kann der Kanton geeignete Grundstücke kaufen und diese im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger abgeben. Dazu soll ein Musterbaurechtsvertrag erarbeitet werden. Und hier ist der Haken: Bedauerlicherweise macht es die per 1.1.2024 angepasste Finanzhaushaltsverordung nicht möglich, einen wirtschaftlich nachhaltigen Baurechtsvertrag abzuschliessen. Auch bestehende Genossenschaften leiden unter dieser Verordnung.
Wohngenossenschaften warten auf Umsetzung
Während die anderen beiden Förderinstrumente für Bau, Kauf und Sanierung von selbstbewohntem Eigentum und für altersgerechte Umbauten bereits lange in Kraft sind und diese den bestehenden Fonds leeren, warten die Wohngenossenschaften weiter auf die ihnen zustehenden Massnahmen.
Die Mittel des Fonds zur Förderung des Wohnungsbaus von 42 Mio. sollte zur Mitfianzierung von Umbau und Sanierung von günstigem Wohnraum ausgerichtet werden. Fast sollte der Fonds ganz aufgelöst werden, dann einigte man sich am runden Tisch auf die Drittelung. Dann wurde aber ein Hintertürchen eingebaut, dass das Geld den anderen Massnahmen zugesprochen werden darf, wenn eine Partei sein Drittel in gewisser Zeit nicht verbraucht.
Langer Weg zum Wohnbauförderungsgesetz
Das neue WFG vom Kanton Basel-Landschaft geht auf die Volksinitiative zur «Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus» zurück, die FDP-Kreise 2012 lanciert hatten. Das Stimmvolk nahm sie im Februar 2014 mit 75 Prozent Ja-Stimmen deutlich. an. Wegen grosser politischer Differenzen brauchte es aber zehn Jahre und zwei Anläufe, bis schliesslich im Frühling 2023 der Landrat die Gesetzesvorlage einstimmig annahm. Das Gesetz und die dazugehörige Verordnung sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Wir hoffen auf die baldige Umsetzung!
12.10.2024
Basler Wohngenossenschaft (BWG) feiert 125-Jahr-Jubiläum
Wohnungsknappheit und hohe Mietzinse stehen wieder hoch im Sorgenbarometer der Bevölkerung. In ihrer Ausgabe vom 5. September 2024 titelte die BZ: «Die Mieten laufen aus dem Ruder». Dass dieser Titel auch schon vor 125 Jahren so oder ähnlich in der Nationalzeitung hätte stehen können, zeigt die Geschichte der BWG, welche am 4. April 1900 als erste schweizerische Wohngenossenschaft gegründet wurde und am 13. September unter Beisein von Regierungsrat Mustafa Atici ihr 125-jähriges Jubiläum feiert. Der Festakt findet im Basler Zolli statt, der bekanntlich ebenfalls feiert, nämlich seinen 150. Geburtstag.
Im Zuge der Industrialisierung wuchs die Bevölkerung Basels von 44‘000 im Jahr 1870 auf 110‘000 im Jahr 1900. Der Druck auf die Wohnungen war derart gross, dass Zimmer mit Paravents und Kartonwänden in Zimmerchen unterteilt wurden und zahlreiche Mieter zusätzlich noch sogenannte Schlafgänger einquartierten, die lediglich einen festen Schlafplatz hatten. Der Staat wollte selbst keine Häuser bauen und setzte auf gemeinnützige Vereine. Trotzdem hatte die BWG keinen einfachen Start und konnte es sich nach ihrer Gründung nicht leisten, selbst Häuser zu bauen. Dies änderte sich ab 1912 und die BWG erwirbt, resp. baut über die Jahrzehnte ihre heute 60 Mehrfamilienhäuser. Auch wenn sich die Themen rund um den Wohnraum verändern, bleibt die Nachfrage nach gutem und preiswertem Wohnraum – so der seit der Gründung festgehaltene Zweck der BWG – und die Herausforderung der bestmöglichen Zuteilung dieses (zu) raren Gutes gross. Erfahren Sie mehr über die BWG in der Jubiläumsschrift mit dem Titel Die Basler Wohngenossenschaft, Porträt zum 125-Jahr-Jubiläum.
Weitere Informationen unter www.bwg-basel.ch
24.09.2024
Finanzielle Unterstützung beim Kauf von Anteilscheinen bei Liegenschaften in Basel-Stadt
Die Stiftung Wohnraum Basel bietet seit Anfang September 2024 finanzielle Unterstützung beim Kauf von Genossenschafts-Anteilsscheinen an.
Mit dem sogenannten «Genossenschaftsanteilfonds» gemäss Wohnstiftungsgesetz, WSG (§2 Absatz 3) unterstützt die Stiftung Personen, die eine Genossenschaftswohnung in Basel mieten möchten, sich die Anteilscheine aber nicht leisten können. Durch die Vergabe solcher Darlehen soll finanzschwachen Haushalten ein erleichterter Einstieg in das genossenschaftliche Wohnen ermöglicht werden. Die öffentlich-rechtliche Stiftung wurde im 2021 gegründet als Massnahme auf die im 2018 vom Stimmvolk angenommene kantonale Verfassungsinitiative «Recht auf Wohnen».
Voraussetzung für die Vergabe eines Darlehens ist ein Anspruch auf Prämienverbilligungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) oder der Bezug von Sozialhilfe. Es können sowohl Darlehen über den gesamten Betrag der Anteilscheine als auch nur über einen Teilbetrag gewährt werden. Die Verwaltung des Fonds obliegt der Stiftung Edith Maryon.
Weitere Informationen zum Beantragen eines Darlehens aus dem Genossenschaftsanteilfonds finden Sie auf der Webseite: www.wohnraum-basel.ch/fonds
29.07.2024
Die Solaroffensive Basel hat Verbesserungsbedarf
Der Verband wohnbaugenossenschaften nordwestschweiz begrüsst die Basler Solar-Offensive. Der Vernehmlassungsentwurf zeigt jedoch, dass dieser in einigen Punkten angepasst werden muss, damit eine konsensfähige Vorlage im Grossen Rat und allenfalls vor dem Volk eine Mehrheit findet.
Verbesserungsbedarf zeigt sich bei der Umsetzungsfrist, die auf 20 Jahre erhöht werden muss, und bei der Ersatzabgabe, wenn die notwendige Dachfläche nicht vorhanden ist. Wir fordern, dass wie bei der Erneuerung von Heizanlagen eine kantonale Förderung eingeführt werden muss, deren Höhe mindestens 20% der eidgenössischen Förderung betragen soll. Bei der Solaroffensive muss auch die Solarthermie berücksichtigt und angerechnet werden. Ein wesentlicher Punkt in der Umsetzung ist, dass die geplanten gesetzlichen Erleichterungen von den Behörden tatsächlich gewährt werden.
10.07.2024
Drei Liegenschaften am Nasenweg in Basel für den gemeinnützigen Wohnbau
Die Genossenschaft Mietshäuser Syndikat hat am 1. Juli 2024 von der GGG Basel drei Liegenschaften am Nasenweg erworben. Damit bleiben diese drei Liegenschaften dem gemeinnützigen Wohnbau erhalten.
Die Genossenschaft «Mietshäuser Syndikat» (G MHS) ist eine gemeinnützige Wohnbauträgerin, die Garantie bietet, dass die Liegenschaften erhalten und unterhalten werden und nach den Grundsätzen der Kostenmiete vermietet werden. Anfang Juli hat sie von der ebenfalls gemeinnützigen "GGG Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige Basel" drei Liegenschaften am Nasenweg 20 - 24 erworben.
Die Mieten können auf dem bisherigen Niveau belassen werden. Dieser Verkauf ist ein gutes Beispiel «sozialer Nachlassplanung», ein Konzept, das seit einigen Jahren von unserem Verband mit einigem Erfolg propagiert wird und Liegenschaftseigentümer:innen ermutigt, ihre Liegenschaften an Institutionen des gemeinnützigen Wohnbaus zu verkaufen und so dauerhaft der Spekulation zu entziehen. Für die G MHS war es eine Herausforderung, in kurzer Zeit den Kauf zu organisieren. Der Verkauf konnte nur abgewickelt werden, dank der Unterstützung anderer Basler Genossenschaften mit Darlehen.
Ein nächster Schritt ist die anstehende Integration der Bewohner:innen in die Genossenschaft. Für die G MHS hat die Selbstorganisation der Bewohner:innen und die Mitsprache bei der Verwaltung einen hohen Stellenwert. Kaum jemand der Bewohnerschaft hatte bisher Kontakt mit Genossenschaften. Die G MHS hat vor, in den ersten Monaten viel Informationsarbeit zu leisten mit dem Ziel, eine Gruppe von Bewohner:innen zu gewinnen, die sich für die Mitarbeit interessieren, daran Freude finden und bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Bereits hat eine erste Informationsveranstaltung stattgefunden. Nach den Sommerferien werden weitere Schritte folgen: «Sprechstunden» zur individuellen Beratung im Garten der Liegenschaft, weitere Informationsveranstaltungen, Bildung von Arbeitsgruppen, Wahl einer Vertretung im Vorstand.
Die G MHS freut sich sehr über den Zuwachs, die unkomplizierte Übergabe von Seiten der GGG Basel und über die genossenschaftliche Solidarität!
28.06.2024
Fusion WG Neumatten und WBG Bottmingen zu Gewona Nord-West
Die Generalversammlung der Gewona Nord-West, die am 6.5.2024 im Burggartenschulhaus Bottmingen stattfand, war sehr gut besucht. Die Gemeinde unterstützte den Anlass grosszügig, sogar mit musikalischer Untermalung des Chores. Im Zentrum des feierlichen Anlasses standen zwei Fusionen, welche beide fast ohne Gegenstimmen angenommen wurden.
Nach einer Vorbereitungszeit von 2 Jahren haben im Mai 2024 im Abstand von wenigen Tagen die drei Genossenschaften an ihren Generalversammlungen der Fusion zugestimmt. Anwesend war jeweils ein Notar. Bereits im 2023 fand an allen 3 Orten die Konsultativabstimmung statt, danach wurde der Ablauf gemeinsam vorbereitet und der Fusionsvertrag und -bericht erstellt. Die Einträge im Handelsregister wurden nun getätigt.
Die Wohnbaugenossenschaft Bottmingen wurde im Frühjahr 1945, also am Ende des Zweiten Weltkriegs, gegründet. Die Genossenschaft hatte seit der Gründung engagierte, langjährige Präsidenten und Vorstandsmitglieder. Doch die Zeiten ändern sich. Wie bei vielen anderen Kleingenossenschaften war es schwierig, die Vakanzen aus den eigenen Reihen zu besetzen. Auf der Suche nach einer Lösung kam der Kontakt mit der GEWONA NORD-WEST zustande, denn die WBG Bottmingen hatte Kenntnis von der erfolgreichen Fusion der SOWOBIN mit der GEWONA NORD-WEST. Während zweier Übergangsjahre half ein Vorstandsmitglied aus dem Gewona-Vorstand aus.
Die Wohngenossenschaft Neumatten ist 1963 in der Zeit des Wirtschaftsbooms gegründet worden. Es besteht ein Baurechtsvertrag mit der Gemeinde. Nach Turbulenzen übernahm ein Gemeinderat das Präsidium, jedoch wollte dieser nach 8 Jahren nun zurücktreten und es fand sich keine Nachfolge. An einem Treffen der Bottminger Genossenschaften wurde ein Zusammenschluss diskutiert, aber alle hatten ja mit der gleichen Nachfolgeproblematik zu kämpfen.
Durch die Fusion bleibt der preisgünstige genossenschaftliche Mietwohnraum weiterhin erhalten, die Liegenschaften werden nur unter einem neuen Namen verwaltet, für die Mieter ändert sich kaum etwas. Die Selbstbestimmung in den Liegenschaften bleibt erhalten. Wer sich engagieren möchte, kann sich weiter engagieren.
27.06.2024
Dreispitz Nord: Ein Drittel gemeinnützige Wohnungen geplant
Basel erhält einen neuen, vielfältigen Stadtteil: Dreispitz Nord. Auf diesem Areal werden 800 Wohungen, Büroflächen, zwei Stadtparks, eine neue Sekundarschule, ein modernisierter MParc und OBI sowie ein bunter Mix aus Cafés, Restaurants und kleinen Läden entstehen.
Der Fuss- und Veloverkehr hat hier Vorrang, der öffentliche Raum wird autofrei sein. Mit dem Dreispitz Nord gewinnt das Quartier Gundeldingen im östlichen Teil attraktive Lebens- und Grünräume dazu. Begrünte Dächer tragen dazu bei, den Prinzipien der Schwammstadt gerecht zu werden. Das heutige Gebäude des MParc wird erhalten und damit graue Energie gespart. Mit der dringend benötigten neuen Sekundarschule auf dem Dach des MParc beschreitet Basel innovative städtebauliche Wege, indem verschiedenen Nutzungen gestapelt werden.
Mit einem Drittel dauerhaft preisgünstigem Wohnraum reagiert die Entwicklung auch auf die aktuelle Diskussion zur Basler Wohnungspolitik. Hier sind die Wohnbaugenossenschaften angesprochen. Melden Sie sich bei Interesse schon heute bei uns.
Die komplexe Planung wird gemeinsam von der Christoph Merian Stiftung, der Genossenschaft Migros Basel und dem Kanton Basel-Stadt vorangetrieben. Der Regierungsrat hat am Dienstag, 23. April 2024 den städtebaulichen Vertrag mit den beiden Projektpartnern genehmigt. Der städtebauliche Vertrag regelt die Zusammenarbeit der Projektpartner, sobald der Bebauungsplan rechtskräftig ist. Nach der öffentlichen Planauflage, die am 28.5.2024 abgelaufen ist, wird der Regierungsrat den Bebauungsplan voraussichtlich noch in diesem Jahr dem Grossen Rat überweisen.
Informieren Sie sich auf https://dreispitznord.ch.
26.06.2024
Netzwerk Generationenwohnen
Das neu gegründete Netzwerk Generationenwohnen will einen Beitrag dazu leisten, das Wohnmodell Generationenwohnen in der Schweiz weiterzuverbreiten.
24 Organisationen, darunter gemeinnützige und marktorientierte BauträgerInnen, Investoren und EntwicklerInnen, Gemeinden sowie Dienstleister, Verbände und Forschungsinstitutionen haben sich im Netzwerk Generationenwohnen zusammengeschlossen. Das Netzwerk vertritt eine gemeinsame Haltung zum Thema Generationenwohnen, ermöglicht Erfahrungsaustausch, stellt Expertisen zur Verfügung und leistet Sensibilisierungs- und Öffentlichkeitsarbeit. In einer Charta mit acht Leitsätzen hat das Netzwerk sein Verständnis von Generationenwohnen festgehalten. Grundsätzlich setzt sich das Netzwerk für Häuser, Siedlungen und Quartiere ein, in denen soziale Kontakte und gegenseitige Unterstützung gefördert und gelebt werden. Es strebt Nachbarschaften an, in denen sich die verschiedenen Generationen durch ein ausgewogenes Mit- und Nebeneinander getragen und unterstützt fühlen.
Das Netzwerk befindet sich aktuell im Aufbau und wird sich voraussichtlich ab 2025 für weitere interessierte Mitglieder öffnen. Es wird im Rahmen des Projekts «Umsetzung von Generationenwohnen» durch die beiden Trägerschaften Wohnbaugenossenschaften Schweiz und Förderverein Generationenwohnen Bern-Solothurn, gemeinsam mit dem ETH Wohnforum als Kooperationspartnerin aufgebaut.
Mehr Informationen unter www.netzwerk-generationenwohnen.ch.
21.05.2024
VoltaNord: Baurechtsabgabe an drei gemeinnützige Wohnbauträger
Der Kanton Basel-Stadt gibt einen Teil des Areals VoltaNord im Baurecht an drei gemeinnützige Wohnbauträger ab. Der Regierungsrat hat die Absichtserklärung zur Baurechtsabgabe an Logis Suisse AG, Homebase Genossenschaft und Wohngenossenschaft Hegenheimerstrasse genehmigt.
Auf dem ehemaligen Gewerbe- und Industrieareal VoltaNord (Lysbüchel-Areal) entstehen derzeit viele neue Wohn- und Arbeitsplätze sowie attraktive Grün- und Freiräume. Das sogenannte «Baufeld 4» gibt der Kanton im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträger ab. Für die Vergabe dieser Fläche hat der Regionalverband Wohnbaugenossenschaften Nordwestschweiz in Zusammenarbeit mit dem Kanton einen Konzeptwettbewerb durchgeführt. Ein aus den drei gemeinnützigen Organisationen Logis Suisse AG, Homebase Genossenschaft und Wohngenossenschaft Hegenheimerstrasse bestehendes Team konnte diesen für sich entscheiden. Nun hat der Regierungsrat die Absichtserklärung zur Baurechtsabgabe des «Baufelds 4» an das Gewinnerteam genehmigt.
Mietwohnungen für eine breite Zielgruppe
Im Rahmen des Siegerprojekts sollen bis 2029 rund 200 preisgünstige Wohnungen mit vielfältigen Grundrissen und hoher Funktionalität entstehen – sowohl Familien- und Alterswohnungen als auch Kleinstwohnungen für Einzelpersonen und Wohnungen zum Selbstausbau. Das Baufeld wird zwischen den drei Wohnbauträgern aufgeteilt. Mit einem gemeinsamen Bewirtschaftungs- und Betriebskonzept für die Aussenräume, für die gewerblich genutzten Bereiche im Erdgeschoss und für die Gemeinschaftsflächen schöpfen die Beteiligten das bestehende Synergiepotential geschickt aus.
Spezielle Baurechtskonditionen für Wohnbaugenossenschaften
Der Kanton betreibt eine aktive Bodenpolitik, unter anderem zur Förderung von preisgünstigen Wohnungen: Einerseits entwickelt und realisiert er Bauprojekte in Eigeninvestition, und andererseits gibt er Land gezielt im Baurecht ab, um die Entwicklung durch Private zu ermöglichen. Für Wohnbaugenossenschaften bestehen dabei mit dem «Baurechtsvertrag Plus» spezielle Konditionen: Sie profitieren unter anderem von einem anfänglich reduzierten Baurechtszins, müssen im Gegenzug aber Auflagen beispielsweise hinsichtlich sozialer Durchmischung und Ausbaustandards erfüllen. Der «Baurechtsvertrag Plus» ist ein Erfolgsmodell: Rund 40 Prozent aller Genossenschaftswohnungen in Basel-Stadt liegen auf Grundstücken im Eigentum der Einwohnergemeinde Basel, die im Baurecht abgegeben wurden.
13.12.2023
Fonds de Roulement: Erhöhung Beitrag pro Wohnung
Neu: Ab 1. Januar 2024 können für Neubauprojekte je nach Standard Darlehensbeträge bis zu CHF 60'000 pro Wohnung bezogen werden.
Angesichts der Wohnungsknappheit und der gestiegenen Bau- und Finanzierungskosten ist der Verband diesen Herbst an Bundesrat Guy Parmelin gelangt. Wir haben den Bundesrat gebeten, eine Erhöhung der maximalen Darlehensbeträge aus dem Fonds de Roulement zu prüfen. Bisher konnten gemeinnützige Bauträger pro Wohnung maximal 50'000 Franken beantragen.
Der Bundesrat ist diesem Anliegen nun entgegengekommen. Für Neubauprojekte gelten je nach Baustandard ab 1. Januar 2024 folgende Limiten: Für Neubauten, die dem Standard Minergie P, Minergie A oder SNBS entsprechen beziehungsweise die 2000-Watt-kompatibel sind, wird der maximale Darlehensbetrag von 40'000 auf 50'000 Franken pro Wohnung erhöht. Auch Neubauten, die besonders hindernisfrei und altersgerecht gebaut sind, sollen höhere Darlehensbeträge erhalten. Für die LEA-Zertifikatsstufe Gold gibt es neu 50'000 Franken pro Wohnung, für die LEA-Zertifikatstufe Platin 60'000 Franken pro Wohnung.
Nähere Informationen erhalten Sie von WBG Schweiz.
> https://www.wbg-schweiz.ch/dienstleistungen/finanzierung/fonds_de_roulement
05.12.2023
Zwei der Besten aus Basel
Die Architektur-Zeitschrift Hochparterre hat an ihrer jährlichen Preisverleihung zwei Projekte von gemeinnützigen Wohnbauträger:innen aus Basel ausgezeichnet.
An der Preisverleihung der Besten 2023 hat Hochparterre im Dezember im Museum für Gestaltung Zürich die besten Projekte des Jahres in Architektur, Design und Landschaftsarchitektur ausgezeichnet. In der Kategorie Architektur Umnutzung gewinnt Wohnen im ehemaligen Weinlager in Basel von Esch Sintzel Architekten mit der Bauherrschaft Habitat. Das Kaninchen, den Senn-Förderpreis für junge Architektur, erhält die Basler Architektin Norma Tollmann für das Wohnhaus Stadtkind Basel, Bauherrschaft Mietshäuser Syndikat Basel.
Weitere Informationen:
https://www.hochparterre.ch/diebesten/das-sind-die-besten-2023
Bild: Architektur, Hase in Gold: Umnutzung ‹Wohnen im ehemaligen Weinlager› Basel; Esch Sintzel Architekten, Zürich (Foto: Paola Corsini)
29.11.2023
Gemeinnütziges Wohnen in Duggingen
An der Dugginger Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 wurde beschlossen, das letzte Stück Bauland der Gemeinde für gemeinnütziges Wohnen im Baurecht zu verwenden.
Das Resultat an der Gemeindeversammlung in Duggingen fiel deutlich aus: 136 sagten Ja, das letzte Reserveland der Gemeinde Duggingen für gemeinnütziges Wohnen zu nutzen. Nur 13 Stimmen sprachen sich dagegen aus. Falls kein Referendum zustande kommt, steht damit fest, dass auf dem über 4300 Quadratmeter grosssen Bauland ein gemeinnütziger Wohnbauträger zum Zuge kommt.
16.11.2023
Extraausgabe WOHNEN zum Westfeld
Das Westfeld ist ein genossenschaftliches Leuchtturmprojekt für die ganze Schweiz. Die neue Extra-Ausgabe der Zeitschrift WOHNEN, die am 12. Dezember erschienen ist, widmet sich ganz dem Westfeld.
Bald startet die zweite Bauetappe im Westfeld. Ein Grossteil der Wohnungen ist schon erstellt und bezogen, das neue Stadtquartier füllt sich mit Leben. Nach Abschluss des Projekts werden hier rund 1200 Menschen in über 500 Wohnungen leben.
Das Westfeld ist ein genossenschaftliches Leuchtturmprojekt für die ganze Schweiz. Möglich gemacht dank des gemeinsamen Efforts zahlreicher Genossenschaften aus der Region und Ihrer Unterstützung.
Die dritte Extra-Ausgabe der Zeitschrift WOHNEN dieses Jahres, die am 12. Dezember erscheint, ist dem Westfeld und den Menschen gewidmet, die dort ein neues Zuhause gefunden haben.
Verteilen Sie dieses Extra-Heft (es erscheint als Beilage zur regulären WOHNEN-Ausgabe) an Ihre Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Freunde. Damit erfahren diese nicht nur mehr über das herausragende Projekt, sondern können auch das Wissen über den genossenschaftlichen Wohnungsbau stärken. Die Extraausgabe mit WOHNEN können Sie hier bestellen.
26.09.2023
Quartierungplanung Hardstrasse: Baurecht für Genossenschaften
Am 26. September 2023 hat die Gemeindeversammlung in Birsfelden den Antrag des Gemeinderats, die Quartierplanung Hardstrasse, einstimmig angenommen. Drei Bauträgerschaften können im Baurecht bauen.
Auf dem Areal sollen rund 90 Wohnungen entstehen. Die Gemeinde Birsfelden empfiehlt die Eisenbahner Baugenossenschaft beider Basel, die Hagnauer Gärten sowie Wohnstadt.
Weitere Informationen: https://entwicklung-birsfelden.ch/projekte/gemeinde-und-kanton/hardstrasse
21.08.2023
Fusion WBG Elsässerstrasse und Wohnstadt
Am 16.6.2023 und am 19.6.2023 haben die beiden Generalversammlungen der Wohnbaugenossenschaft Elsässerstrasse 131 und der Wohnstadt Bau- und Verwaltungsgenossenschaft je einstimmig die Fusion beschlossen.
Die Mitglieder der WBG Elsässerstrasse 131 und ihre Liegenschaft werden damit Teil von Wohnstadt.
Das Haus Elsässerstrasse 131 wurde 1996 durch die gleichnamige Wohnbaugenossenschaft erstellt. Es war über Jahrzehnte einer der ganz wenigen Neubauten im äusseren St. Johannquartier. Zwölf der achtzehn Wohnungen sind Maisonetten, im Parterre ist ein Kindergarten. Die Liegenschaft teilt den grosszügigen Garten mit den hohen Bäumen mit den 2021 vom Kanton übernommenen "Papageienhäusern" an der Beckenstrasse / Hüningerstrasse. Der Garten wird tagsüber durch den Kindergarten und abends durch die Wohnenden genutzt.
15.08.2023
Fusion WG Ebenfeld und WBG Rote Leu zu Gewona Nord-West
An der Generalversammlung der Gewona Nord-West im Mai 2023 wurde die Doppelfusion der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Rote Leu in Muttenz und der Wohngenossenschaft Ebenfeld in Füllinsdorf besiegelt. Mit dem Eintrag ins Handelsregister ist diese Fusion offiziell vollzogen. Die beiden Genossenschaften werden nun in die Gewona Nord-West integriert.
Beide hatten die Fusion an ihrer eigenen Generalversammlung im Vorfeld schon angenommen: Die Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft Rote Leu sowie die Wohngenossenschaft Ebenfeld. An der GV der Gewona am 2. Mai 2023 im Pantheon Muttenz wurde mit wenigen Enthaltungen beschlossen, die beiden Baselbieter Genossenschaften aufzunehmen. Weitere Interessierte sind bereits am Verhandeln. So kommen aus Bottmingen zwei kleine Genossenschaften, die das Gespräch mit der Gewona suchen.
> Bilder und mehr Informationen auf der Webseite der GEWONA NORD-WEST
03.08.2023
Neues Datenschutzgesetz
Ab 1. September 2023 gilt das neue Datenschutzgesetz. Die an Wohnbaugenossenschaften gestellten Anforderungen nehmen in Bezug auf den Datenschutz – insbesondere die Transparenzpflichten – zu.
Inhaltlich bleibt der Datenschutz gleich wie unter dem bestehenden Recht. Die einzigen Anpassungen, welchen Wohnbaugenossenschaften vornehmen müssen, sind die folgenden:
- Bei neu abgeschlossenen Mietverträgen müssen die Vertragsbedingungen Informationen in der Form einer Datenschutzerklärung zu den erhobenen Daten erhalten.
- Ein inhaltsgleicher Hinweis sollte auf dem Anmeldeformular angebracht werden.
- Die Webseite sollte die Datenschutzerklärung wiedergeben.
- Bei bestehenden Mietverträgen muss vorerst keine einseitige Vertragsänderung nach Art. 269d OR erfolgen. Eine Information der Mieter nach Art. 69 nDSG nur dann erforderlich, wenn von ihnen nach dem Inkrafttreten weitere Daten beschafft werden. Diese Information kann durch einen Verweis auf die neue Datenschutzerklärung erfolgen. Bei bestehenden Mietern ist die Bereitstellung der Datenschutzerklärung auf der Website ohne Benachrichtigung grundsätzlich zulässig.
Die Genossenschaft darf nur jene Personendaten von den Mitgliedern verlangen, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Eine Verwendung zu einem anderen als dem ursprünglichen Zweck ist unzulässig. Dies galt schon unter dem alten Datenschutzrecht und dürfte bei den Wohnbaugenossenschaften schon bekannt sein. Trotzdem sollte nochmals darauf hingewiesen werden, dass eine Weitergabe von personenbezogenen Daten von Genossenschaftsmitgliedern an Dritte ohne Zustimmung der Betroffenen bzw. ohne amtliche Verfügung weiterhin unzulässig ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie dem "Merkblatt: Datenschutz bei Wohnbaugenossenschaften" des Dachverbandes.
Die Vorlagen zu Webseite sowie Anmeldeformular und Mietvertrag können Sie von uns als Word-Dokument beziehen.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps auf unserer Webseite zwar gewissenhaft erstellt und geprüft sind, jedoch keine Rechtsberatung ersetzen können. Wir können daher im Einzelfall keine Haftung übernehmen.
Merkblatt: Datenschutz bei Wohnbaugenossenschaften
Vorlage Datenschutzerklärung
Vorlage Zusatz zu Anmeldeformular und Mietvertrag
13.06.2023
Wohngenossenschaft Bettingen nutzt Synergien
Es sind nicht einfache Zeiten für kleinere und mittlere Wohngenossenschaften. Der administrative Aufwand wird immer grösser, Freiwillige für den Vorstand sind immer schwerer zu finden, der Unterhalt der Liegenschaften muss geplant sein und Sanierungen vorbereitet werden. Diese Herausforderungen stellten sich auch der Wohngenossenschaft Bettingen mit ihren 9 Wohneinheiten.
Die WG Bettingen hat an ihrer Generalversammlung der Fusion mit der Bau- und Wohngenossenschaft Höflirain Riehen einstimmig zugestimmt. Diese hatte ihrerseits bereits zuvor einer Fusion ohne Gegenstimme zugesprochen, welche rückwirkend auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Dank der Fusion ist es möglich, den günstigen Wohnraum der WG Bettingen erhalten zu können, im genossenschaftlichen Sinn fortzuführen und somit die Zukunft der Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglichst abzusichern.
Ihre Haltung und ihre Werte sind dieselben, es werden einfach gemeinsame Synergien genutzt. Ganz im Sinne der Genossenschafterinnen und Genossenschafter.
Die BWG Höflirain verwaltet damit neu 101 Wohneinheiten in Riehen und Bettingen.
Für Rückfragen:
Vorstandsmitglied/Sekretärin BWG Höflirain
Claudine Winninger
079 944 04 06
claudine.wininger@hoeflirain.ch
17.01.2023
Walkeweg: Vorstellung des Siegerprojektes vom Studienauftrag
Wettbewerbsausstellung:
Ort: Markthalle Basel, Salon
Datum: 19. bis 21. Januar 2023
DO/FR 11:00 - 14:00 und 17:00 - 20:00 Uhr und SA 09:00 - 12:00 Uhr
Die Vernissage zur Ausstellung findet am Mittwoch, 18. Januar 2023 um 18:00 Uhr im Wohnzimmer der Markthalle Basel statt.
Die beiden Wohngenossenschaften Zimmerfrei und GEWONA NORD-WEST entwickeln und bauen am Walkeweg auf dem Baufeld B im Baurecht von Immobilien Basel-Stadt ein genossenschafliches Vorzeigeprojekt "Low cost - low energy" für rund 150 Wohnungen.
Der Studienwettbewerb ist nun entschieden. Gewonnen hat das Projekt "Werden und Wandeln" des jungen Architekturbüros Stereo Architektur mit BRYUM Landschaftsarchitekten und wh-p Ingenieure.
Der Fokus des Projekts liegt auf ökologischen und sozialen Fragestellungen. Die gesamte Bebauung wird in Holzbauweise entwickelt. Damit können die CO2-Emission der Erstellung reduziert werden. Im Studienauftrag war dies ein zentraler Bestandteil der Untersuchung. Sämtliche Teams bewerteten ihre Beiträge mit einem speziellen Tool zur Ökobilanzierung, das von zpf Ingenieure in Zusammenarbeit mit Immobilien Basel-Stadt entwickelt wurde.
Die Projektvorschläge erforderten eine grundlegende Diskussion über das zukünftige gemeinschaftliche Zusammenleben an diesem Ort: Wie nah an den Wohnungen und wie gewollt sollen die Angebote sein? Gibt es unterschiedliche, dispers angeordnete Möglichkeiten der gemeinschaftlich genutzten Angebote oder sollen sich diese an einem Ort konzentrieren? Wieviel Gemeinschaft ist notwendig, um diese Siedlung zu einem lebenswerten und sozial nachhaltigen Ort zu machen?
Nächstes Jahr soll dann der Baubeginn erfolgen. Die Fertigstellung ist auf 2026 terminiert.
Weitere Infos zum Projekt Walke finden Sie auf hier.
15.12.2022
Architekturpreis geht an einen genossenschaftlichen Neubau in Basel
Das Wohnhaus "Abakus" der Genossenschaft Mietshäuser Syndikat auf dem Lysbüchel-Süd-Areal steht für "gelebte Nachhaltigkeit" und wird mit dem "Arc Award" ausgezeichnet.
Das Haus am Beckenweg 7 in Basel wurde im Juni 2021 fertiggestellt und verfügt über sechs Stockwerke. Speziell am Gebäude ist nicht nur der reduzierte Einsatz von Beton, sondern es verkörpert auch eine gelebte Nachhaltigkeit. Das Haus soll sich den wechselnden Bedürfnissen des Lebens ohne bauliche Eingriffe anpassen können. Die Wohnungen sollen wachsen und wieder schrumpfen können und sicherstellen, dass jeder den Wohnraum hat, den er benötigt. Im November 2022 wurde das Haus Abakus mit dem "Arc Award", Kategorie Nachaltigkeit ausgezeichnet.
Das Haus soll Bewohnerinnen und Bewohnern offen stehen, denen genossenschaftlicher Wohnraum nur bedingt zugänglich ist. Sie sollen Teil der Hausgemeinschaft bleiben können, auch wenn sich die familiäre Situation und damit der Platzbedarf verändert. Die Wohnformen ermöglichen Flexibilität, schaffen zugänglichen Wohnraum, werden vielfältigen Lebenssituationen gerecht und fördern gesellschaftliche Durchmischung.
26.10.2022
Bautenprämierung für den Sonnenfänger in Basel
An seiner Jahresversammlung vom 26. Oktober 2022 zeichnete der Heimatschutz Basel Architekten und Bauherrschaft von der neu errichteten Genossenschaftssiedlung Burgfelderstrasse 216-240 aus. Das Lob gilt dem grossformatigen Neubau in einer anspruchsvollen Situation.
Wohnssiedlung «Sonnenfänger» Burgfelderstrasse 216-240, 4055 Basel
An der Burgfelderstrasse nahe der französischen Grenze, auf der Geländekante einer zur Rheinebene gehörenden Schotterterrasse wurde bei der letzten Zonenplanevision ein Areal für den Wohnungsbau ausgeschieden. Hier gelang in den letzten Jahren die Realisierung eines überzeugenden Wohnbauprojekts, mit dem 125 bezahlbare und ausgesprochen attraktive Wohnungen an gut erschlossener Lage mit unverbaubarer Weitsicht geschaffen wurden. Bauherschaft sind die Wohngenossenschaften Neue Wohnbaugenossenschaft Basel und die Wohngenossenschaft Bündnerstrasse.
Den Architekten des Büros Nord GmbH gelang es, den rund 200 Meter langen Baukörper so zu gliedern, dass sie zueinander in leicht abgedrehter Position verbunden sind. Durch die gestaffelte Ausrichtung der einzelnen Wohneinheiten ergeben sich attraktive Expositionen für die Fenster und
die im Winkel eingelassenen Balkone und damit auch ein optimierter Tageslichteinfall in die Wohnungen auf beiden Seiten. Sämtliche Wohnungen erstrecken sich durch die gesamte Bautiefe von Süd nach Nord.
Die Klarheit und ästhetische Qualität der Bebauung zeigt sich einerseits in der Beschränkung der Materialien in weiss gestrichenem Kalksandsteinmauerwerk, Sichtbeton an den horizontalen Geschossbändern und in den Treppenhäusern. Sämtliche Materialien wirken aufgrund ihrer
charakteristischen Eigenschaften und spezifischen Erscheinung. Unnötige Elemente oder aufgesetzte funktionslose Dekors finden sich nirgends. Die Bautenprämierungskommission des Heimatschutzes lobt insgesamt die "hohe architekonische Qualität".
Daneben wurde die elegante Riehener Villa des Architekten Hermann Baur aus den dreissiger Jahren und ein Wohn- und Gewerbehaus im Matthäusquartier ausgezeichnet.
> Medienmitteilung des Heimatschutzes vom 26.10.2022
> Ausführlicher Prämierungsbericht zum Sonnenfänger
19.10.2022
Auszeichnung für gute Baukultur für die Metalli-Häuser vom Mietshäuser Syndikat
Die Auszeichnung für gute Baukultur des Baselbieter Heimatschutzes 2022 ging an die «Metalli-Häuser» in Aesch. Am 19. Oktober 2022 wurde die Urkunde an die Bürgergemeinde Aesch und die Genossenschaft Mietshäuser Syndikat überreicht.
Die 2 Häuser an der Dornacherstrasse 163-169 in Neu-Aesch BL wurden 1908 für die Arbeiterschaft der Metallwerke erbaut, sind historisch wertvoll und haben eine gute Bausubstanz, wie ein Gutachten des Heimatschutzes Baselland im 2020 attestiert hat. Die Auszeichnung 2022 für gute Baukultur geht an die beiden Liegenschaften, die gemäss Heimatschutz die einzigen Zeugnisse seien, welche an die damalige beschleunigte wirtschaftliche Entwicklung von Aesch und deren sozialgeschichtliche Dimension erinnern.
Durch Unterzeichnung eines Baurechtsvertrages zwischen der Bürgergemeinde Aesch und der Genossenschaft Mietshäuser Syndikat am 1.4.2022 konnten 12 preisgünstige Wohnungen dem gemeinnützigen Wohnbau zugeführt werden. Die vernachlässigten Liegenschaften werden nun zusammen mit den MieterInnen, die neu GenossenschafterInnen geworden sind, etappenweise saniert. Ein erster grosser Renovationsschritt ist mit der Sanierung der Gebäudehülle und der Heizungen geplant. Dies soll schon im kommenden Jahr realisiert werden. Später sollen Bäder, Küchen sowie die Wasser- und Elektroleitungen saniert werden.
> Medienmitteilung vom MHS vom 13.4.2022
> BaZ-Artikel vom 3.10.2022
> News auf der Webseite des Baselbieter Heimatschutzes
14.06.2022
Keine Bewilligungspflicht für Abbruch und Sanierung
Am 28.5.2022 trat das aktualisierte Gesetz über die Wohnraumförderung im Kanton Basel-Stadt in Kraft (SG 861.500 WRFG). Gemeinnützige Wohnbauträger sind von der Bewilligungspflicht ausgenommen.
Nach der Annahme der Initiative "Ja zum echten Wohnschutz" ist das Wohnraumfördergesetz aktualisiert worden und soll preisgünstigen Wohnraum erhalten helfen. Da gemeinnützige Wohnbauträger bereits durch verschiedene Massnahmen ihre Wohnungen teilweise bis zu 40% unter der Marktmiete anbieten, sind diese von der Bewilligungspflicht ausgenommen.
> Mehr lesen
30.03.2022
Birsfelden: Knappe Ablehnung des Zentrumsprojektes
10 Stimmen fehlten am Sonntag, den 27. März 2022 zu einem Ja für die Realisierung eines schöneren Zentrums mit vielen neuen Genossenschaftswohnungen in Birsfelden. Wie geht es nun weiter?
Schon seit einem halben Jahrhundert wünschen sich die BewohnerInnen von Birsfelden einen schöneren Ortskern. Unter Mitwirkung der Bevölkerung wurde die Zentrumsentwicklung von Birsfelden in vielen Workshops erarbeitet. Die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 bewilligte mit 244 Ja- zu 113 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen dieses für Birsfelden wichtige Generationenprojekt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und nun haben die Gegner, die offenbar zum grossen Teil nicht an der Gemeindeversammlung waren, ein Nein erwirkt.
Das Zentrum sollte grün und belebt werden und der Bevölkerung dienen, mit vielen sozialen Institutionen von der Bibliothek über das Familienzentrum und der Spitex bis zu schulergänzenden Nutzungen und Läden.
Nachdem die Gemeindeversammlung im Dezember 2019 beschlossen hatte, dass auf den gemeindeeigenen Parzellen mindestens die Hälfte des Wohnungsangebots durch gemeinnützige Bauträgerschaften erstellt werden soll, sollte sogar 80% an entsprechende Bauträger vergeben werden. Diese wollten 180 familienfreundliche und altersgerechte Wohnungen in dauerhafter Kostenmiete erstellen – durchmischt, nachbarschaftlich, für Jung und Alt. In der Broschüre stellen sich die 8 Wohnbauträger vor: Für ein lebendiges Zentrum Birsfelden - genossenschaftlich, gemeinnützig, vielfältig.
Unser Verband würde es sehr bedauern, falls dieses sorgfältig ausgearbeitete Projekt mit Vorbildcharakter für Birsfelden, aber auch für andere Orte in der Schweiz, nicht zustande kommen würde. Gerade jetzt, wo es noch mehr Wohnraum braucht, welchen man aber nicht mehr ausserhalb der Zentren auf der grünen Wiese bauen kann, um der Zersiedelung entgegenzuwirken wie es von der Schweizerischen Stimmbevölkerung im Jahr 2014 mit 63% Zustimmung festgelegt wurde.
Wir freuen uns darauf, wenn vielleicht schon im September 2022 ein neuer Anlauf genommen wird.
03.11.2021
Alle können in einer Genossenschaft wohnen.
Menschen, die durch schwierige Lebenssituationen in finanzielle Notlage geraten und so auf dem freien Wohnungsmarkt benachteiligt sind, werden durch verschiedene Institutionen bei der Wohnungssuche unterstützt. Am Forum der Vorstände vom Donnerstag, den 21. Oktober 2021, liessen sich viele interessierte GenossenschafterInnen inspirieren.
Einer der 10 Leitsätze für Wohnbaugenossenschaften lautet: Für alle offen. Und: Genossenschaften sind gedacht als Orte der sozialen Durchmischung.
Ein Leitsatz, über den innerhalb wie ausserhalb der Wohngenossenschaften viel diskutiert wird. Die generationenübergreifende Mischung, verschiedene Lebensformen, Herkunftsländer und Sprachen sind inzwischen selbstverständlich. Entgegen diverser Medienberichte ist der Ausländeranteil aus den fraglichen Ländern gleich hoch wie bei anderen Vermietern, nur die nordeuropäischen Migranten sind in Genossenschaften untervertreten, da die Mitarbeitenden der Pharmaindustrie meist luxuriösere Mietwohnungen suchen, die oft durch Coaching Firmen vermittelt werden, und eventuell werden auch keine langfristigen Mietverhältnisse angestrebt. (> Studie siehe unten, grüner Balken 10% versus 4% EU Nord/EFTA).
Trotzdem möchten Wohngenossenschaften noch mehr tun.
Drei verschiedene Institutionen stellten an der Veranstaltung ihre Konzepte vor, welche Unterstützung sie bieten können, um dauerhafte und solide Mietverhältnisse auch für Menschen aus schwierigen Lebenssituationen aufzubauen.
Wohngenossenschaften können dafür guten und gesunden Wohnraum zur Verfügung stellen und damit vielleicht sogar helfen, den zermürbenden Kreislauf «keine Wohnung – keine Arbeit» zu durchbrechen. Zwei Genossenschaften erzählten von eigenen guten Erfahrungen und ermunterten die anderen, dies auch vermehrt zu probieren.
1. IG Wohnen (Colette Bühler, Geschäftsleiterin): Der Verein unterstützt Menschen in schwierigen Situationen bei der Wohnungssuche. Es werden nur Personen mit ausreichend Wohnkompetenzen vermittelt. Auch Sprachbarrieren müssen kein Hindernis sein, da die Mieter durch Übersetzer begleitet werden, bei der Kommunikation mit dem Vorstand, den Nachbarn oder an der Generalversammlung. Mit der IG-Wohnen-Garantie sind Mietzinsausfälle praktisch unmöglich. Diese ist gültig während der ganzen Mietdauer. Alle Wohnungsgrössen werden gesucht.
2. Gemeinnützige Stiftung Wohnhilfe (Daniel Müller, Geschäftsleiter): Sie vermittelt hauptsächlich Einzelpersonen und sucht vornehmlich 1-2-Zimmerwohnungen. Der Mietvertrag wird mit dem Mieter abgeschlossen. Auch sie begleiten ihre Kunden eng und suchen Sicherheiten. Neu begleiten sie auch junge Erwachsene, Care Leaver genannt.
3. Heilsarmee, Konzept Housing First (Thomas Frommherz, Bereichsleiter): Der Kanton BS hat die Heilsarmee mit diesem Konzept beauftragt, da sie grosse Erfahrung hat. Man möchte damit Personen erreichen, die aus allen Programmen gefallen sind und sich aufgegeben haben. Menschen, die obdachlos sind, haben ein grosses Organisationstalent, weshalb oft nicht die Wohnkompetenz, sondern andere Gründe zur Obdachlosigkeit führten. Ohne eigene Wohnung kann man nicht gesund werden, und so sucht auch die Heilsarmee für das Projekt 1-2-Zimmer-Wohnungen.
4. Sozialhilfe Basel-Stadt (Rudolf Illes, Amtsleiter): Uns wurden viele praktische Tipps mit auf den Weg gegeben. Er ermunterte die Genossenschaften, mit den verschiedenen Institutionen zusammen Lösungen zu finden. Durch die richtige Herangehensweise kann vielem vorgebeugt werden.
Beim anschliessenden Apéro tauschten sich die Teilnehmenden mit den Experten aus.
Wir wurden unterstützt von BSD Beschläge Design AG.
> Artikel "Finnland: Housing First ist ein Erfolg"
> Gemeinnütziges Wohnen im Fokus, ein Vergleich zu Miete und Eigentum (sotomo)
29.09.2021
WG Gartenland fusioniert mit der Mieter-Baugenossenschaft Basel
Die Wohngenossenschaft Gartenland mit 44 Wohnungen fusioniert zur Mieter-Baugenossenschaft Basel (MBG). Die Fusion wurde von beiden Generalversammlungen einstimmig angenommen. Dank dem Zusammenschluss ist die Zukunft der genossenschaftlichen Wohnungen gesichert.
Im Sinne der Absorptionsfusion übernimmt die MBG rückwirkend per 01. Januar 2021 die WG Gartenland, diese wird ohne Liquidation aufgelöst. Der hohe Verwaltungsaufwand, die kritische Grösse der Genossenschaft sowie Nachwuchsprobleme im Vorstand haben zu diesem entscheidenden Schritt geführt. Die MBG erwies sich als die ideale Fusionspartnerin auf Grund ihrer Grösse, Beständigkeit und der täglich gelebten Nähe zu ihren Mitgliedern.
Zur Entlastung des Vorstands der WG Gartenland wurde im Jahr 2020 die 100%ige Tochtergesellschaft der MBG, die MBG Verwaltungs AG, mit der Buchführung und anschliessend mit der Bewirtschaftung beauftragt. Dies führte zu einer engen Zusammenarbeit und zu einem guten Vertrauensverhältnis. Nach eingehenden Überlegungen entschied sich der Vorstand der WG Gartenland für eine Fusion mit der MBG. Dies erwies sich als der geeignetste Weg, um die bestehenden Probleme zu lösen und den genossenschaftlichen Wohnraum zu erhalten und somit die Zukunft der Bewohnerinnen und Bewohner bestmöglich abzusichern.
Alle Genossenschafter/-innen der WG Gartenland werden mit der Fusion automatisch Mitglieder der MBG, dabei werden alle Mietverträge unverändert übernommen. Die 44 Wohneinheiten der WG Gartenland an der Wanderstrasse und am Morgartenring werden als 14. Siedlung in die MBG integriert. Die Mieter-Baugenossenschaft Basel heisst die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Wohngenossenschaft Gartenland herzlich willkommen.
14.04.2021
EGW: Langfristige Finanzierung zu attraktiven Konditionen
Die EGW nimmt für ihre Mitglieder am Kapitalmarkt Mittel auf, die durch den Bund verbürgt sind. Die Konditionen für eine Anleihe werden auf Grund der jeweiligen Marktverhältnisse mit dem Bankensyndikat ausgehandelt.
Die Emissionszentrale EGW ist ein Instrument zur Finanzierung von Liegenschaften gemeinnütziger Wohnbauträger. Seit 1990 nimmt sie auf dem Kapitalmarkt jährlich eine oder mehrere Anleihen auf. Diese sind durch Bürgschaften des Bundes abgesichert und bieten den Investoren deshalb bestmögliche Sicherheit. Die Finanzierungen der EGW sind wesentlich günstiger als Festhypotheken mit vergleichbarer Laufzeit.
Mehr Informationen auf www.egw-ccl.ch
18.03.2021
Birsfelden: 80% gemeinnütziger Wohnungsbau im Zentrum
Gemäss «Reglement zur Förderung der Wohnungsvielfalt und des preisgünstigen Wohnangebots in Birsfelden» verpflichtet sich die Gemeinde Birsfelden, bei Quartierplanverfahren auf gemeindeeigenen Parzellen mindestens die Hälfte des geplanten Wohnungsangebots durch gemeinnützige Bauträgerschaften erstellen zu lassen. Mit der Auswahl der Baurechtsnehmer für die 13 Baufelder des geplanten Quartierplans ‘Zentrum Birsfelden’ wird diese Vorgabe bei weitem übertroffen: 80% der Wohnungen sollen in den nächsten Jahren von gemeinnützigen resp. genossenschaftlichen Wohnbauträgern realisiert werden.
Genossenschaftlich, vielfältig und lebendig: Attraktive Bauträger bereichern das geplante Zentrum
Nach sorgfältiger Planung der Büros Harry Gugger Studio und Westpol Landschaftsarchitektur und der Gemeinde Birsfelden sowie nach umfassender Beteiligung der Bevölkerung, konnten im August 2020 die Baurechte für die 13 Baufelder des geplanten Quartierplans ‘Zentrum Birsfelden’ ausgeschrieben werden. Das Interesse, sich an der Realisierung des neuen Zentrums von Birsfelden zu beteiligen, war äusserst gross. So konnte der Gemeinderat, unterstützt durch ein Begleitgremium, aus 25 hochwertigen und spannenden Bewerbungen acht Projektideen mit dem grössten Potenzial für das Quartierplanprojekt auswählen.
Überzeugende Baurechtsnehmer
Die auserkorenen Baurechtsnehmer – die Eisenbahner-Baugenossenschaft beider Basel, die Wohnbaugenossenschaft Hagnau, die Wohnbau-Genossenschaft Nordwest, die Wohngenossenschaft Birsfelden, die Stiftung Habitat, die Unternehmergenossenschaft Next.Stadtwohnen sowie die ImmoH20 AG und die Mauritius Pensionskasse – sind sehr erfahrene Akteure des qualitätsvollen, regionalen Wohnungsbaus. Die Mehrzahl von ihnen ist schon heute fester Bestandteil des genossenschaftlichen Wohnungsmarktes Birsfelden. Damit wird das Prinzip der Kostenmiete sehr stark gewichtet, was langfristig attraktive Mietpreise für das Wohnen im Zentrum möglich macht. Der Gemeinderat ist von der Vielfältigkeit der acht Baurechtsnehmer und ihren konzeptionellen Vorstellungen sehr beeindruckt.
Weitere Informationen und die ausführliche Medienmitteilung unter www.zentrum-birsfelden.ch
04.12.2020
Kantonale Volksinitiative "Basel baut Zukunft"
50 Prozent gemeinnütziger Wohnungsbau auf den Transformationsarealen!
Klybeck, Volta, Dreispitz, Wolf: Basel wandelt in den nächsten Jahrzehnten grosse Industrieareale in neue Wohn- und Arbeitsquartiere um. Helfen Sie mit, dass lebenswerte Quartiere entstehen.
> www.baselbautzukunft.ch
Wollen Sie etwas zur Wohn- und Lebensqualität der Stadt beitragen?
Wollen Sie bei den Planungen mitwirken?
Wollen Sie etwas Gutes für die Umwelt tun?
Wollen auch Sie gemeinnützig und nachhaltig wohnen?
Dann helfen Sie mit bei der Unterschriftensammlung: Unterschriftenbogen
Ja zu mehr gemeinnützigem Bauen! Denn der genossenschaftliche Wohnungsbau ist rendite- und spekulationsfrei und bietet so auf Dauer preiswerte Wohnungen für alle in attraktiver Wohnumgebung.
Nutzen wir die Chance für eine Stadtentwicklung mit lebenswerten Quartieren.
Mindestens 50 Prozent der Areale sollen von gemeinnützigen Bauträgern bebaut werden können. Mit der Einreichung der Volksinitiative hat das Initiativkomitee günstigen Wohn- und Arbeitsraum und eine breite Mitwirkung der Bevölkerung zum Ziel.
Auch soll mit der Initiative gegen die Klimaerwärmung vorgegangen werden, indem die Areale das Ziel der CO2-Neutralität erreichen.
Gemeinnützige Neubauten helfen auch per Kaskadenwirkung. Ziehen Familien und Personen aus genossenschaftlichen Altliegenschaften in die neuen Wohnungen, werden dadurch günstige Wohnungen frei.
Weitere Informationen können Sie aus der Website www.baselbautzukunft.ch entnehmen.
31.08.2020
Erstmals Doppelfusion von Wohngenossenschaften in der Region Basel
Miteinander geht’s besser. Darum sind Fusionen bei Wohngenossenschaften kein Schreckgespenst mehr, sondern der Erfolg für eine sichere Zukunft. Dank dem Zusammenschluss wird die Zukunft von genossenschaftlichem Wohnraum gesichert und damit das Wohnen zu kostengünstigen Mieten.
Fusionen schaffen bei den Wohngenossenschaften Mehrwerte
Erstmals kam es in der Region Basel zu einer Doppelfusion. Zwei kleinere Wohngenossenschaften, die SOWOBIN in Binningen mit 18 Wohnungen und die Wohngenossenschaft Kleinhüningen mit 40 Wohnungen schlossen sich der mittelgrossen GEWONA NORD-WEST an. Durch diese beiden Fusionen hat die GEWONA NORD-WEST nun 260 Wohnungen verteilt auf 15 Liegenschaften.
In der Region Basel hat es über 190 Wohngenossenschaften. Die Hälfe davon haben weniger als 50 Wohnungen. Zusehends haben diese Wohngenossenschaften Mühe die Vorstände mit den wichtigen Ämtern zu besetzen und die Verwaltung der Liegenschaften selber zu bewältigen. Die Auslagerung der Administration ist erfahrungsgemäss wenig erfolgsversprechend, weil der Bezug zu den Mietenden, wie es in Genossenschaften üblich ist, verloren geht. Sie werden fremdverwaltet. Die Besetzung der Vorstände ist damit weiterhin ungelöst.
In den letzten Jahren gab es einzelne Fusionen, weil kleinere Genossenschaften darin ein Zukunftsmodell sehen. Die zusammengeschlossenen Wohngenossenschaften bilden ein Ganzes. Durch die Vergrösserung kann die operative Verwaltung mit einer Geschäftsstelle eigenständig erfolgen. Damit wird der Vorstand entlastet. Er kann sich den wesentlichen Aufgaben zuwenden, was solche Ämter attraktiver macht. Durch den Zusammenschluss wird die wirtschaftliche Ertragskraft der Genossenschaft gestärkt. Dies wiederum ermöglicht die bestehenden Liegenschaften zeitgemäss zu unterhalten, aber auch den Generationenvertrag zu leben, um weiter zu wachsen durch den Kauf von Bestandesliegenschaften oder Neubauten. Parallel dazu können die kostengünstigen Mieten im Bestand erhalten werden.
Die GEWONA NORD-WEST zeigt mit der Doppelfusion, dass die vielfach bestehenden Ängste über den Verlust der Selbstbestimmung unbegründet sind. Das Administrative und Technische zentral abwickeln, aber das nachbarschaftliche Leben in den Häusern weiterhin pflegen, ist bei der GEWONA NORD-WEST die Devise.
Für Rückfragen: Jörg Vitelli, Präsident GEWONA NORD-WEST, 079 487 29 78
20.12.2019
Birsfelden: Gemeindeversammlung beschliesst 50%-Quote
Die Gemeindeversammlung hat am 16. Dezember 2019 mit Grossen Mehr das "Reglement zur Förderung eines vielfältigen und preisgünstigen Wohnungsbaus bei Sondernutzungsplanungen" beschlossen. Auf gemeindeeigenen Grundstücken soll 50% genossenschaftlicher Wohnungsbau erstellt werden.
Die Gemeindeversammlung hat am 16. Dezember 2019 mit Grossen Mehr das "Reglement zur Förderung eines vielfältigen und preisgünstigen Wohnungsbaus bei Sondernutzungsplanungen" beschlossen.
Darin wird festgehalten, dass bei Sondernutzungplänen (in Basel-Stadt Bebauungsplan genannt) auf Grundstücken, die der Gemeinde gehören, mindestens 50% des neu erstellten Wohnungsangebots (Anzahl Wohnungen) durch gemeinnützige Bauträgerschaften realisiert wird.
Bei Sondernutzungsvorhaben auf privaten Parzellen soll mindestens 20% des Wohnungsangebots bei der Anfangsmiete oder dem Kaufpreis unter dem Medianwert für Mieten oder Kaufpreise bei Neubauwohnungen in Birsfelden liegen.
Dieses Reglement ist wegweisend und hat hoffentlich Strahlkraft auf andere Gemeinden in unserer Region. Der Boden als nicht vermehrbares Gut wird immer knapper und treibt die Preise hoch. Mit den Quoten wird sichergestellt, dass bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Interessant ist es auch, dass nicht nur die Gemeinde sondern auch private Grundbesitzer in die Pflicht genommen werden.